Anwaltskanzlei Bien – Ihr Strafverteidiger in Marl

Als zuverlässiger und engagierter Strafverteidiger in Marl stehen wir Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite. Gleich ob Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren oder in der Hauptverhandlung – wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Im Rahmen strafrechtlicher Mandate können Sie uns konsultieren, sofern Sie eine Vorladung durch die Polizei erhalten haben oder Ihnen ein Strafbefehl zugestellt worden ist.

Die Anwaltskanzlei Bien in Marl berät und vertritt Sie auch nach Erhalt einer Anklageschrift oder im Berufungsverfahren.

Gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht sorgt ein Strafverteidiger effizient dafür, dass Ihre Interessen vertreten werden.
Jeder Bürger gilt bis zu seiner Verurteilung als unschuldig.

Der Staat hat die Schuld zu beweisen, der Bürger das Recht zu schweigen. Trotz dieser Grundsätze empfiehlt es sich meist schon im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Oberstes Ziel eines Strafverteidigers ist es, das Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden. Hierbei sucht die Anwaltskanzlei Bien in Marl schon früh den Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, um die Verfahrenslage sondieren zu können.

In einer Hauptverhandlung schöpft Ihr Strafverteidiger alle strafprozessualen Möglichkeiten aus und bietet Ihnen eine starke und interessengerechte Verteidigung im Großraum Marl.

Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen in Marl gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.