Privates Krankenversicherungsrecht in Marl

Im Bereich des privaten Krankenversicherungsrechts in Marl prüfen wir die Eintrittspflicht Ihrer Versicherung. Fragen werden vielfach im Bereich der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit vor Unfall relevant. Besonders häufig ist die Frage der Kostenübernahmepflicht der Privatversicherung für eine Intensivmedizinpflege.

Oftmals hält sich die private Krankenversicherung im Rahmen der Intensivmedizinpflege zurück; entsprechende Leistungen seien im Versicherungsvertrag nicht erfasst, da es sich um Leistungen handelt, die dem Bereich Pflegeversicherung zuzurechnen seien. Die ständige Rechtsprechung, insbesondere die hiesigen Gerichte, sehen dies vielfach anders. Hier gilt es die einschlägigen Entscheidungen zu kennen.

Rechtsberatung in Marl

Die Anwaltskanzlei Bien in Marl bearbeitet Fragen zur Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung sowie der privaten Pflegeversicherung. Ein häufiger Streitpunkt ist die Berufsunfähigkeit oder die Arbeitsunfähigkeit sowie die Verletzung von Obliegenheiten.

Jeder Privatversicherte ist deswegen gut beraten, sich bei Fragen rund um seine private Krankenversicherung – und insbesondere bei Fragen der Intensivmedizin und Beatmungspflege –, von einem Anwalt beraten zu lassen.

Die Anwaltskanzlei Bien in Marl hilft Ihnen bei Streitigkeiten im privaten Krankenversicherungsrecht gerne weiter. Rufen Sie uns an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.